Parkordnung


Für ein gutes Zusammenleben braucht es Toleranz und ebenso auch Rücksichtnahme.
Für die Besucher des Hauses ist es ärgerlich, wenn die Parkplätze durch Dauerparker blockiert sind und umständlich Parkplätze ausserhalb gesucht werden müssen.

Das Parkieren ist für Besucher bis 3 Stunden und für Mieter bis max. 10 Stunden bei geleichzeitiger Anwesenheit erlaubt.

Bei Übertretung des Richterlichen Verbotes wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 40.00 verrechnet. Bei Übwerweisung innert 10 Tagen wird auf eine polizeiliche Verzeigung verzichtet.

Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns unter immo@rigorigo.ch.